Dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen

Kleinkläranlagen

Dort, wo die Kosten eines Kanalanschlusses zu hoch wären, ist die Entsorgung mittels Grundstückskleinkläranlage (DIN 4261) möglich.
Kleinkläranlagen (KKA) sind Anlagen, an die max. 50 Einwohner angeschlossen werden können bzw. für einen Schmutzwasseranfall bis zu 8m³ pro Tag zugelassen sind.
Grundsätzlich gilt:

  • KKA muss außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten liegen
  • Eine wasserrechtliche Erlaubnis von der Unteren Wasserbehörde muss vorhanden sein
  • Einleitung in stehende Gewässer ist unzulässig
  • Bei Versickerungsanlagen muss Untergrund sickerfähig sein und der Mindestabstand zum höchsten Grundwasserspiegel eingehalten werden
  • Ausreichende Grundstücksfläche muss zur Verfügung stehen
  • Mindestabstand zu Eigenwasserversorgungsanlagen, auch auf Nachbargrundstücken muss eingehalten werden

Anlagen ohne Abwasserbelüftung sind Mehrkammerabsetzgruben zur Entfernung absetzbarer Stoffe und Schwimmstoffe ohne biologische Nachbehandlung.
Diese Anlagen entsprechen nicht dem Stand der Technik und sind nicht erlaubnisfähig.

Anlagen mit Abwasserbelüftung dienen der biologischen Behandlung häuslichen Schmutzwassers.
Hierfür eignen sich z.B.:

  • Tropfkörperanlagen
  • Tauchkörperanlagen
  • Pflanzenbeetanlagen
  • Fest- oder Schwebebettanlagen

Abflusslose Sammelgrube

Die abflusslose Sammelgrube ist als Alternative zur Vor-Ort-Behandlung des Schmutzwassers eine zulässige Schmutzwasserbeseitigungsanlage. Der Bau einer Sammelgrube kann zwingend erforderlich sein, wenn die Voraussetzungen für den Betrieb einer KKA nicht erfüllt werden können. Die Sammelgrube muss wasserdicht und ausreichend dimensioniert sein, um eine Versickerung von Schmutzwasser auszuschließen.

Dezentrale Schmutzwasserentsorgung

Die Termine der mobilen Entsorgung entnehmen Sie bitte dem Tourenplan entsprechend der Entsorgungsgebührensatzung für das Gebiet: