Dort, wo die Kosten eines Kanalanschlusses zu hoch wären, ist die Entsorgung mittels Grundstückskleinkläranlage (DIN 4261) möglich.
Kleinkläranlagen (KKA) sind Anlagen, an die max. 50 Einwohner angeschlossen werden können bzw. für einen Schmutzwasseranfall bis zu 8m³ pro Tag zugelassen sind.
Grundsätzlich gilt:
Anlagen ohne Abwasserbelüftung sind Mehrkammerabsetzgruben zur Entfernung absetzbarer Stoffe und Schwimmstoffe ohne biologische Nachbehandlung.
Diese Anlagen entsprechen nicht dem Stand der Technik und sind nicht erlaubnisfähig.
Anlagen mit Abwasserbelüftung dienen der biologischen Behandlung häuslichen Schmutzwassers.
Hierfür eignen sich z.B.:
Die abflusslose Sammelgrube ist als Alternative zur Vor-Ort-Behandlung des Schmutzwassers eine zulässige Schmutzwasserbeseitigungsanlage. Der Bau einer Sammelgrube kann zwingend erforderlich sein, wenn die Voraussetzungen für den Betrieb einer KKA nicht erfüllt werden können. Die Sammelgrube muss wasserdicht und ausreichend dimensioniert sein, um eine Versickerung von Schmutzwasser auszuschließen.
Die Termine der mobilen Entsorgung entnehmen Sie bitte dem Tourenplan entsprechend der Entsorgungsgebührensatzung für das Gebiet:
Ruppiner Straße, 13A
16775 Gransee
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