Verbandsausschuss des TAV Lindow Gransee

Der Verbandsausschuss beschließt über die Angelegenheiten des Verbandes für Trink- und Abwasser, für die weder die Verbandsversammlung noch der Verbandsvorsteher zuständig sind.
Er bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor und ist verpflichtet, an deren Sitzungen teilzunehmen.

Verbandsvorsteher des TAV Lindow-Gransee

Der Verbandsvorsteher des TAV Lindow-Gransee ist hauptamtlich tätig. Er hat einen ehrenamtlich tätigen Stellvertreter, der aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung zu wählen ist. Der Verbandsvorsteher muss die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und ausreichende Erfahrungen für die zu erfüllende Aufgabe nachweisen. Die Anstellung erfolgt unter Maßgabe der Festlegungen des § 16 Abs. 2 und 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) des Landes Brandenburg.

Verbandsvorsteher: Uwe Mietrasch